Detailierte Beschreibung |
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Batterien - die teuerste Art der
Stromversorgung! | |
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Jedes Jahr kaufen wir Deutschen fast 900 Millionen Batterien und
wiederaufladbare Akkus. Seit längerem ist bekannt, dass Batterien und Akkus als
Abfall umweltschädlich sein können.
Schon vor fast fünfzehn Jahren
verpflichteten sich der Handel und die Hersteller selbst dazu, besonders
schadstoffhaltige Batterien und Akkus, wie Autobatterien, wiederaufladbare
Nickel-Cadmium-Akkus sowie Knopfzellen zurückzunehmen. Als Kennzeichnung ist auf
diesen Batterien und Akkus ein Pfeildreieck aufgedruckt. Der Erfolg war aber
mäßig. Oft wusste der Händler vor Ort gar nicht, dass er zur Rücknahme
verpflichtet war, und wenn doch, dann waren oft keine Sammelgefäße vorhanden.
Zusätzlich wurde dem Verbraucher aufgebürdet, zwischen besonders
schadstoffhaltigen und weniger schadstoffhaltigen Batterien zu
unterscheiden.
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Alte Batterien müssen zurück zum
Händler! | |
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Der Landkreis Schweinfurt sammelt deshalb bei der Problemmüllsammlung
weiterhin alle Arten von Batterien und Akkus kostenlos ein. Mit diesem System
kamen aber bundesweit nur 30% der Nickel-Cadmium-Akkus und maximal 40% der
Knopfzellen wieder zurück. Der Rest landete höchstwahrscheinlich in der
Mülltonne. Daher verabschiedete die Bundesregierung eine neue
Batterieverordnung. Der Handel muss nun sämtliche Batterien und
Akkus, die er im Sortiment führt, zurücknehmen. Auch für den Verbraucher ist die
Rückgabe der Batterien nicht mehr freiwillig, sondern gesetzlich
vorgeschrieben.
Verwertung von Primärbatterien:
Zinkkohle- und Alkalimangan-Batterien, die den größten Teil aller eingesetzten Batterien darstellen, können in der NE-Metallindustrie und in der Eisen- und Stahlindustrie verwertet werden(z.B. im Wälzrohrofen oder Elektro-Lichtbogen-Verfahren). Ein Problem besteht heute noch in dem Quecksilbergehalt von älteren Batterien. Der Quecksilbergehalt liegt in diesen bei bis zu 100 ppm (d.h. in einer Tonne der aussortierten Batterien können bis zu 100 Gramm Quecksilber enthalten sein).
Für eine problemlose Verwertung in der Metallindustrie muss der Quecksilbergehalt der Batteriemenge kleiner als 5 ppm sein. Dieser geringe Quecksilbergehalt muss mit Inkrafttreten der novellierten Batterieverordnung 2001 eingehalten werden. In einigen Jahren wird daher kaum noch Quecksilber in den eingesammelten Batterien vorhanden sein, das Recycling der Zinkkohle- und Alkalimangan-Batterien wird dann nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoller sein.
Bis dahin wird
voraussichtlich noch eine Teilfraktion der Alkalimangan- und Zinkkohle-Batterien
auf Sonderabfalldeponien abgelagert werden. |