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Gibt es Vergünstigungen für Tonnengemeinschaften?


Tonnengemeinschaften mit direkten Nachbarn sind möglich

Seit über zehn Jahren gibt es die Möglichkeit, sich Biomüll- und Restmülltonne mit dem direkten Grundstücksnachbarn zu teilen. Beweggrund war die große Anzahl kleiner Haushalte und alleinstehender Personen, die zum Teil nur sehr wenig Müll produzieren.

Eine neue Tonnengemeinschaft muss durch das Landratsamt genehmigt werden. Sie ist nur zwischen benachbarten Grundstücken möglich. Als benachbart gelten aneinandergrenzende oder gegenüberliegende Grundstücke.
Im Einzelfall können auch Tonnengemeinschaften genehmigt werden, die nicht direkt benachbart, sondern nur durch ein Grundstück getrennt sind.

Die Müllgebühren können Sie intern beliebig aufteilen.

Die Grundgebühr ist bei einer Tonnengemeinschaft mit einem Aufschlag von 20% versehen. Damit werden die Mehrkosten gedeckt, die erwartungsgemäß durch eine intensivere Nutzung des Serviceangebotes des Landkreises entstehen, z.B. Wertstoffcontainer, Altpapierbündelsammlungen, Häckselaktion, Altreifensammlung und vor allem die Sperrmüllabfuhr.


Zum Ausdrucken:

Antrag auf eine Tonnengemeinschaft

Merkblatt über die erforderlichen Voraussetzungen





Downloads auf dieser Seite Beschreibung
 AntragTonnengemeinschaftneu.pdf   
 Merkblatt_Tonnengemeinschaft2010.pdf   

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