Hund, Katze, Maus ...
 |  |  | | Haustiere machen nicht nur Freude, sondern auch Abfälle |
|  |
Unsere Haustiere hinterlassen ihren Besitzern auch das eine oder andere Entsorgungsproblem. Wohin mit Katzenfutterdosen, Hundehaaren und Flohhalsband ?
Tierfutterverpackungen sind Wertstoffe. Hier einige Beispiele: Schachteln für Wellensittichfutter gehören zur Altpapiersammlung, Hundefutterdosen und Aufreißportionsschalen in den Metallcontainer und die Folienverpackung der Hundewurst in den Gelben Sack.
Tierhaare und Federn sind in der Biotonne gut aufgehoben. Auch Einstreu von Kleintieren wie Vögeln, Kaninchen und Meerschweinchen kann problemlos über die Biotonne entsorgt werden. Die Einstreu des Katzenklos und Hundekot gehören jedoch aus hygienischen und ästhetischen Gründen in die Restmülltonne.
 |  | | Tierhaare und Federn können Sie in die Biotonne geben! |
|  |  |
Das gebrauchte Flohhalsband ist Problemmüll und wie andere Insektizide auch bei der mobilen Problemmüllsammlung oder der stationären Sammelstelle abzugeben. Termine für die Problemmüllsammlung sowie Ort und Öffnungszeiten der Sammelstelle stehen in Ihrem Abfallkalender.
Irgendwann ist auch das Leben unserer kleinen Freunde vorbei. Einzelne Körper von Hunden, Katzen, Vögeln, Hühnern, Kaninchen oder anderen Kleintieren können auf dem eigenen Grundstück vergraben werden. Dies ist nicht zulässig in Wasserschutzgebieten oder in der Nähe öffentlicher Wege und Plätze. Die Tiere sind so zu vergraben, dass sie mindestens mit einer 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sind.
Wo dies nicht möglich ist und auch kein Tierarzt in der Nähe den Tierkörper zur Abholung zwischenlagern kann, muss dieser zur Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht werden. Als Transporteur zu der für uns zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt in Walsdorf (Tel.09549-366) fungiert die Fa. Arand, Jüchsen, Tel. 036947-52590. Fremde oder herrenlose Körper von Vieh, Wild, Hunden oder Katzen sind: a) wenn sie auf einem Grundstück anfallen von dem Grundstückbesitzer b) wenn sie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen anfallen von dem Straßenbaulastträger c) wenn sie in Gewässern anfallen, von dem zur Unterhaltung Verpflichteten ... unverzüglich zu melden. Beseitigungspflichtig sind die Landkreise, insbesondere hier das Veterinäramt. Wildtiere können dem Jagdpächter angedient werden. Dieser übernimmt die Entsorgung z. B. durch Verscharren im Wald bzw. Bereitstellung als Fraß. Wenn dieser die Tiere nicht haben will, gilt ebenfalls das o. g..
|