Im Gegensatz zu Baby-Einwegwindeln sind Inkontinenzwindeln Abfälle, die nicht vermeidbar sind. Welche Regelung gibt es nun seit der Einführung der Müllverwiegung?
 |  |  | | Bei Vorlage eines Attestes kann kostenlos eine größere bzw. eine zweite Tonne beantragt werden |
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Haushalte, in denen von Inkontinenz betroffene Personen leben, können beim Landratsamt eine zusätzliche Restmülltonne beantragen, wenn das bestehende Müllgefäß nicht ausreicht. Für dieses zweite oder auch im Austausch größere Gefäß (doppeltes Volumen) muss keine Grundgebühr bezahlt werden, wenn für die bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Vordrucke können Sie bei der Gemeinde oder bei Ihrem Sachbearbeiter im Landratsamt anfordern. Die Einsparung dadurch beträgt in diesen Fällen € 63,60 pro Jahr. Die Gewichtsgebühr für die Windeln ( € 0,14 pro kg) muss allerdings selbst getragen werden.
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Wie für Babywindeln können in diesen Fällen auch die sogenannten Windelsäcke bei den Gemeindeverwaltungen für € 1,50 pro Stück gekauft werden. Diese beschriebenen Härtefallregelungen gelten auch für andere Gesundheitsprobleme, die mit größeren Mengen unvermeidbarer Abfälle einhergehen, wie z.B. bei Bauchfelldialysepatienten und Stomaträgern.
Formular: Antrag auf eine Inkontinenztonne
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