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Asbest
Asbest ist eine mineralische Naturfaser. Die Fasern sind sehr hitzebeständig und gut isolierend. Deshalb wurde der äußerst beliebte Stoff auch von den 50er bis in die 80er Jahre auf vielen Baustellen verwendet. Erst allmählich wurde bekannt, dass die feinen Asbestfasern beim Einatmen schwere Erkrankungen bis hin zu Krebs auslösen können. Sie dürfen deshalb seit Anfang der 90er Jahre nicht mehr verwendet werden. Wenn heute asbesthaltige Abfälle auf Baustellen anfallen, dann sind diese getrennt vom sonstigen Bauschutt zu entsorgen, und zwar unter bestimmten Vorsichtsmaßnahmen. Genaueres und rechtliche Hintergründe hierzu finden sich unter www.abfallratgeber-bayern.de. Grundsätzlich unterscheidet man:
Wie geht man vor bei einer anstehenden Sanierung? Bei Verdacht auf asbesthaltige Baumaterialien sollte man immer einen Sachkundigen zu Rate ziehen. Ansprechpartner finden Sie bei der Regierung von Unterfranken – Gewerbeaufsichtsamt, Tel. 0931 / 380 18-30. Fest gebundene Asbestprodukte müssen nach den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung und den Technischen Regeln Asbest (TRGS 519) demontiert werden. Im Normalfall sollte dies von Fachfirmen durchgeführt werden. In Ausnahmefällen können privat anfallende Asbestprodukte (wie z. B. asbesthaltige Dachplatten) auch in Eigenregie abgebaut werden, sachkundig muss man sich vorher allerdings auf alle Fälle machen. Und die Vorsichts- und Schutzmaßnahmen (in den oben genannten Vorschriften) beachten! Schwach gebundene Asbestprodukte dürfen nur von Fachfirmen ausgebaut werden. Wohin mit den ausgebauten Asbestprodukten? Es ist gesetzlich verboten, Asbestprodukte wiederzuverwenden (z. B. zum Abdecken von Holzstapeln o. ä.) oder auch zu verkaufen bzw. zu verschenken. Ausrangierte asbesthaltige Materialien müssen in jedem Fall ordnungsgemäß entsorgt werden! Die ordnungsgemäße Entsorgung im Landkreis Schweinfurt erfolgt derzeit über das Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle. Dort werden asbesthaltige Materialien zu folgenden Konditionen angenommen:
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